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Mädchen an der Gitarre
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Viola (Bratsche)

Die Viola oder Bratsche ist die grössere Schwester der Violine, spielt tiefer und zeichnet sich durch ihren warmen und vollen Klang aus. Im Orchester übernimmt sie als Bindeglied zwischen dem Bass-Fundament des Orchesters und den hohen Stimmen eine besondere Rolle. In der Kammermusik sind gute Bratschistinnen und Bratschisten sehr gefragt. 

Die Zeiten, in denen man erst Violine lernen musste, um irgendwann auf die Viola umzusteigen, sind vorbei! Moderne Unterrichtsliteratur sowie eigens auf die Klangeigenschaften der Bratsche zugeschnittene Kinderinstrumente machen einen Beginn auf diesem Instrument auch für die ganz Kleinen zum Vergnügen.

Instrumentenfamilie: Streichinstrumente

Geeignet für: Kinder und Erwachsene

Frühestes Anfangsalter: ab 5 Jahren

Idealalter: ab 7 Jahren

Anmeldung und Kündigung Musikschule

Anmeldungen und Mutationen Anmeldungen und Mutationen haben schriftlich zu erfolgen: für das 1. Schulsemester bis zum 31. Mai und für das 2. Schulsemester bis zum 30. November. Das 1. Se…
Anmeldungen und Mutationen
Anmeldungen und Mutationen haben schriftlich zu erfolgen: für das 1. Schulsemester bis zum 31. Mai und für das 2. Schulsemester bis zum 30. November. Das 1. Semester beginnt nach den Sommerferien (1. Woche = Einteilungswoche) und dauert normalerweise bis zum letzten Samstag im Monat Januar. Danach folgt das 2. Semester, welches bis zum Beginn der Sommerferien dauert. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, das Schulgeld regelmässig zu bezahlen. Tritt ein(e) Schüler(in) während des Semesters aus dem Unterricht, sind die Eltern (Erzieher) verpflichtet, das ganze Schulgeld zu bezahlen. Die Kündigungstermine sind einzuhalten, andernfalls muss das Schulgeld weiter bezahlt werden (siehe Kündigungsformular).

Kündigungen
Alle Schüler, die im kommenden Semester den Musikunterricht oder ein bestimmtes Fach an der Musikschule nicht mehr besuchen wollen, sind dazu aufgerufen, eine entsprechende Kündigung termingerecht und schriftlich einzureichen. Bei Unterlassung der Kündigung muss das Schulgeld für das kommende Semester weiter bezahlt werden, da wir davon ausgehen, dass ohne Mutationsmeldung der Unterricht unverändert weiter läuft.
Das 1. Semester beginnt nach den Sommerferien (1. Woche = Einteilungswoche) und dauert normalerweise bis zum letzten Samstag im Monat Januar. Unmittelbar danach folgt das 2. Semester, welches bis zum Beginn der Sommerferien dauert.

Kündigungsfristen
Auf Ende des 1. Semesters – Einsendeschluss 30. November
Auf Ende des 2. Semesters – Einsendeschluss 31. Mai

Zugehörige Objekte