Der Gemeinderat wird vom Stimmbürger gewählt und ist die Exekutive auf Gemeindestufe. Er vertritt die Gemeinde nach Aussen und behandelt die laufenden Geschäfte. Sachgeschäfte, die der Gemeindeversammlung unterbreitet werden müssen, bereitet der Gemeinderat vor, stellt der Gemeindeversammlung Antrag und vollzieht die Entscheide der Gemeindeversammlung bzw. der Stimmbürger an der Urne.
Der Freienbacher Gemeinderat trifft sich alle zwei Wochen jeweils donnerstags zur Behandlung der anstehenden Geschäfte. Daneben findet vor den Sommerferien eine halbtägige Budgetsitzung statt. Im Herbst findet sich der Gemeinderat zudem zu einer 2-3 tägigen Klausur zusammen. Während dieser verabschiedet er einerseits das Budget des folgenden Jahres, andererseits behandelt er aber auch umfassendere Geschäfte und Projekte, die den Rahmen der ordentlichen Gemeinderatssitzungen sprengen würden.
Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern. Jedes Gemeinderatsmitglied steht einem Ressort vor. Der Gemeindepräsident führt seine Tätigkeit in einem Halbamt aus, d.h. in einem Anstellungsverhältnis zu 50 Stellenprozenten. Die übrigen sechs Gemeinderätinnen und Gemeinderäte üben ihr Amt im Milizsystem, d.h. nebenamtlich aus.
Gemeindeordnung Freienbach
Leitbild Gemeinde Freienbach 2024-2028
Weisung Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Register Kompetenzdelegation
Die aktuellen Gemeinderatsbeschlüsse finden Sie hier.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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