Voraussehbare Absenzen / Dispensationsgesuche
Für voraussehbare Absenzen von Schülerinnen und Schülern bedarf es seitens der Erziehungsberechtigten ein Dispensationsgesuch.
Je nach Dauer der Absenz gelten folgende Regelungen:
Für 1 Tag* |
Das Dispensationsgesuch (ohne Formular) ist frühestmöglich via PUPIL Connect (ElternApp) an die Klassenlehrperson einzureichen. Die Klassenlehrperson entscheidet. Bei ablehnendem Entscheid der Klassenlehrperson ist die Schulleitung die Rekursinstanz. |
Ab 2 bis 5 Tage* |
Das Formular Dispensationsgesuch mit entsprechenden Beilagen ist mindestens zwei Schulwochen im Voraus an die Klassenlehrperson einzureichen. Die Schulleitung des Schulorts entscheidet. Bei ablehnendem Entscheid ist der Schulrat die Rekursinstanz. |
Ab 6 bis 14 Tage* |
Das Formular Dispensationsgesuch mit entsprechenden Beilagen ist mindestens zwei Schulwochen im Voraus an die Klassenlehrperson einzureichen. Die Hauptschulleitung (Rektorin) entscheidet in Rücksprache mit der zuständigen Schulleitung. Bei ablehnendem Entscheid ist der Schulrat die Rekursinstanz. |
Ab 15 Tage* |
Das Formular Dispensationsgesuch mit entsprechenden Beilagen ist mindestens vier Schulwochen im Voraus an die Schulverwaltung ein-zureichen. Der Schulrat entscheidet mit Einbezug der Empfehlungen der Klas-senlehrperson und Schulleitung. Bei ablehnendem Entscheid ist der Regierungsrat die Rekursinstanz. |
* Anzahl Schultage; ohne schulfreie Tage
Ist ein Dispensationsgesuch unvollständig, verspätet eingereicht oder fehlt eine nachvollziehbare Begründung, kann es zurückgewiesen werden. In jedem Fall sind dem Gesuch aussagekräftige Unterlagen beizulegen, welche die Begründung der ersuchten Dispensation des Kindes bestätigt.
Name | Telefon | Kontakt |
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Schule | 055 416 92 16 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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