In der Gemeinde Freienbach erhalten alle Eltern eines schulpflichtigen Kindes jeweils im Dezember Informationen zum Kindergarten. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre schulpflichtigen Kinder bei der Schulverwaltung anzumelden. Sofern das Kind nicht in der öffentlich-rechtlichen Schule unterrichtet wird, haben die Eltern die Schulverwaltung darüber zu informieren und den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Elterninformation findet im Januar statt. Die Eltern der neu eintretenden Kinder erhalten eine Einladung. Mitteilungen um Rückstellung oder vorzeitige Einschulung müssen schriftlich an den Schulrat bis Ende Januar eingereicht werden. Die Kindergarten-Zuteilungen werden Mitte Mai gemacht und Anfang Juni verschickt. Das Schuljahr startet Mitte August (Ferien- und Feiertage Gemeindeschule Freienbach).
Betreuungsangebot
Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung oder die Tagesschule muss zeitgleich mit der Kindergartenanmeldung erfolgen, damit die Kindergarteneinteilung entsprechend vorgenommen werden kann.
Die Regeln für den Kindergartenbesuch sind in der Kindergartenordnung festgehalten. Bei Fragen gibt die Schulverwaltung gerne Auskunft. Wir können auch Übersetzer in Ihrer Muttersprache vermitteln.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Schule | 055 416 92 16 | Kontaktformular |
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Mitteilung Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten (PDF, 182.96 kB) | Download | 0 | Mitteilung Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten |
Mitteilung_um_vorzeitige_Einschulung_in_den_Kindergarten.pdf (PDF, 283.58 kB) | Download | 1 | Mitteilung_um_vorzeitige_Einschulung_in_den_Kindergarten.pdf |
Anmeldung Kindergarten_Primarschule SJ 2024-25_online (PDF, 304.25 kB) | Download | 2 | Anmeldung Kindergarten_Primarschule SJ 2024-25_online |