Vereine, Institutionen und Organisationen können Turnhallen, Schwimmhallen und Mehrzweckräume ausserhalb der Schulzeiten von 18.00 – 22.00 Uhr zu Bildungszwecken, für Kultur- und Vereinsanlässe oder zur Ausübung des Sports benützen. Es können keine Schulzimmer benützt werden. In den Räumlichkeiten der Gemeindeschule Freienbach können keine Familienfeste oder Kindergeburtstage gefeiert werden. Bitte beachten Sie auch unser Benützungsreglement. Dieses gewährleistet eine zweckmässige und geordnete Benützung von Räumen in den gemeindeeigenen Schulanlagen. Die Gemeindeschule Freienbach hat in jedem Fall Priorität.
Anleitung Online-Reservation
1. Wählen Sie eine Räumlichkeit aus und Sie erhalten ergänzende Informationen (Bilder, Ausstattung, verantwortliche Personen, Karte, Bedingungen). Im Kalender sehen Sie alle vorhandenen Belegungen. Um eine Reservation vorzunehmen, klicken Sie auf "Buchen".
2. Wählen Sie die entsprechende/n Räumlichkeit/en aus.
3. Nun können Sie angeben, ob es sich um einen bestimmten Tag oder einen Zeitraum handelt.
4. Wählen Sie nun das gewünschte und / oder buchbare Datum oder den Zeitraum an.
5. Für das Buchen benötigen Sie ein persönliches Login/Benutzerkonto. Registrieren Sie sich, um Ihre Kontaktangaben zu erfassen.
6. Um die Belegung vorzunehmen, werden Sie Schritt für Schritt geführt.
Reservationen, welche die Seeanlagen, Sportanlage Chrummen und die öffentlichen Plätze betreffen, werden von der Abteilung Liegenschaften verwaltet.
Gebühren
Die Gemeinde Freienbach stellt in den Schulanlagen, Pfäffikon Steg, Pfäffikon Felsenburgmatte, Pfäffikon Brüel, Freienbach Schwerzi, Freienbach Leutschen, Wilen und Bäch die Turnhallen, Schulplätze, Mehrzweckräume, Singsäle (ausser Pfäffikon Brüel) und Lehrschwimmbecken ausserhalb der Schulzeit zu Bildungszwecken, zur Ausübung von Sport und für kulturelle Anlässe zur Verfügung.
Die Benützung dieser Infrastruktur ist für die in der Gemeinde Freienbach ansässigen Vereine und Organisationen gebührenfrei. Die kostenlose Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten entbindet die Vereine und Organisationen nicht von der Einholung einer Bewilligung für Einzelanlässe.
Dauerbelegungen sind für auswärtige Vereine, kommerzielle Kursanbieter und juristische Personen nicht möglich. Einzelbelegungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Erteilung von Bewilligung für Einzelanlässe
Eine sogenannte Anlassbewilligung benötigen Sie dann, wenn Sie an einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkaufen.
Vereine der Gemeinde Freienbach können Turnhallen, Schwimmhallen und Mehrzweckräume benützen. Um eine solche Benützung zu beantragen, wollen Sie uns bitte ein schriftliches Gesuch einreichen. Es können keine Schulzimmer benützt werden. In den Räumlichkeiten dürfen keine Familienfeste oder Kindergeburtstage gefeiert werden. Bitte beachten Sie unser Benützungsreglement.
Unter Reservation Räumlichkeiten finden Sie das Benützungsreglement sowie das Gebührenreglement der Räumlichkeiten der Schulanlagen. Die beiden Reglemente finden Sie ganz unten auf der Seite unter "Dokumente".
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | |||
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Benutzungsreglement_2021.pdf (PDF, 1.37 MB) | Download | 0 | Benutzungsreglement_2021.pdf |
Gebuehrenreglement_per_20180101.pdf (PDF, 214.26 kB) | Download | 1 | Gebuehrenreglement_per_20180101.pdf |