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Todesfälle

Ein Todesfall ist innert zwei Tagen durch die Spital-, Altersheimverwaltung oder durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte) bei der zuständigen Amtsstelle (Bestattungsamt der Gemeinde) zu melden. Das Zivilstandsamt benötigt für die Beurkundung des Todesfalles zwingend die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.

Ausländerinnen und Ausländer
Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente für die Beurkundung des Todesfalles (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.

Bestattungswesen
Für das Bestattungswesen ist die jeweilige Wohngemeinde des Verstorbenen zuständig.
Die Kontaktdaten zum Bestattungsamt der Gemeinde Freienbach finden sie unter Friedhofverwaltung.

Wahl des Bestatters
Der Bestatter kann von den Angehörigen frei gewählt werden. In der Region gibt es entsprechende Anbieter.

Zugehörige Objekte