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Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen

Verlängerungen B- und C-Ausweise
Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung
  • Reisepass / Personalausweis
  • aktuelle Arbeitsbestätigung (nur bei B-Ausweis mit Erwerbstätigkeit)


Nicht EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Verfallsanzeige (vollständige ausgefüllt und unterschrieben)
  • Reisepass


Sobald das Amt für Migration Schwyz uns den verlängerten Ausweis retourniert hat, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, Mastercard, Visa, EC- oder Postcard).

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