Verlängerungen B- und C-Ausweise
Die Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter des Einwohneramtes beantragt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
EU/EFTA-Staatsangehörige
Nicht EU/EFTA-Staatsangehörige
Sobald das Amt für Migration Schwyz uns den verlängerten Ausweis retourniert hat, informieren wir Sie schriftlich und teilen Ihnen die Kosten der Verlängerung mit. Die Kosten sind beim Abholen des Ausweises zu begleichen (Barzahlung, Mastercard, Visa, EC- oder Postcard).
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 416 92 00 | Kontaktformular |
Name |
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Integration |