Kopfzeile

Welcome to Freienbach

Inhalt

Zuzug und Wegzug - Steuern

Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.

Steuerpflicht
Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.

Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Freienbach. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

Zuzug von einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Freienbach. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.

Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe. Zu viel bezahlte Beträge überweisen wir auf Ihr Konto.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich bei uns ein bis zwei Monate bevor Sie wegziehen. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Allenfalls benötigen wir von Ihnen eine Zustelladresse in der Schweiz, da wir keine Korrespondenz ins Ausland senden dürfen.

Juristische Personen
Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.

Zugehörige Objekte