Das Steueramt stellt Ihnen jedes Jahr die Hundesteuer in Rechnung.
Die Steuer beträgt:
- für einen Nutzhund: Fr. 40.00
- für einen anderen Hund: Fr. 100.00
- für jeden weiteren Hund: Fr. 100.00 mehr als die Grundsteuer
Als Nutzhunde gelten Zug- und Triebhunde, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden sowie die Jagdhunde. Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss-, und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden.
Was müssen Sie als Hundehalter tun? Als Besitzer eines Hundes müssen Sie sich an gesetzliche Vorschriften halten. AMICUS bildet die Grundlage dazu.
Als Hundehalter lassen Sie Ihren Hund durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Für die Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes, können Sie die Kennzeichnung durch den Tierarzt überprüfen lassen.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie? Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015). Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Sie sind neu Hundehalter. Was müssen Sie tun? Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.