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Hinterlegung Verfügung von Todes wegen

Das Einwohneramt ist Hinterlegungsort von Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen von Todes wegen sind Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge. Das Einwohneramt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter zur Eröffnung weiter.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post (Einschreiben) eingereicht werden.

Preis

Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt gemäss kantonaler Gebührenordnung Fr. 40.00.

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