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Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

17. Juli 2024
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe sowohl eine Schiffsmeldepflicht als auch eine Schiffsreinigungspflicht. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für Schiffe mit Kennzeichen / Kontrollschild

Für immatrikulierte Schiffe auf Zentralschweizer Gewässern gilt ab August 2024 bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP):

1. Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes. (Online-Formular wird ab 7. August 2024 aufgeschaltet). Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird.

2. Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen in einer anerkannten Reinigungsstelle.

3. Sie erhalten automatisiert eine Freigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Einführungsphase bis Ende September 2024

Halterinnen und Halter von bereits zugelassenen Schiffen deklarieren während der Einführung der SMRP einmalig das Standortgewässer («Heimgewässer») des Schiffs und erhalten so eine kostenfreie Freigabe für dieses Gewässer. Diese bleibt so lange gültig, bis das Schiff das Gewässer wechselt und die Schritte 1-3 erfolgen.

Auch für Schiffe, die neu zugelassen werden, ist zukünftig im Rahmen der Zulassung eine Selbstdeklaration des Standortgewässers nötig, damit eine Freigabe erfolgt.
Im Kanton Schwyz gilt seit 1. Juni 2024 auf dem Lauerzer-, Wägitaler-, Sihl- und Zugersee ein Verbot für Schiffe ohne SZ-Kennzeichen.

Wassersport, Fischen und Schiffe ohne Kontrollschild

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten gelten folgende Massnahmen:

1. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.

2. Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Zentralschweizer Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

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