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Fristerstreckung Steuererklärung 2024

13. Januar 2025
Die Formulare für die Steuererklärung werden im Februar verschickt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2024 aufgrund fehlender Angaben oder Unterlagen nicht bis am 31. März 2025 einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden. Nach diesem Datum eingehende Gesuche werden nicht mehr gutgeheissen. Die Eingabefrist kann bis maximal 31. Dezember 2025 verlängert werden.

Verlängerung der Steuerfrist

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